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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Mietwagen-Fahrservice von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen
- Ausflugsfahrten mit PKW nach § 48 Abs. 1 PBefG
- Ferienziel-Fahrten mit PKW nach § 48 Abs. 2 PBefG
- Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Mietwagen-Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen Andreas Friedrich / AF-HARZReisen
und dem Fahrgast / Kunden, welche Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen mit der Durchführung von Fahrten
beauftragen, in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen.
Abweichungen der AGB bedürfen zur Rechtswirksamkeit in jedem Fall ausdrücklich der im Voraus schriftlich erteilten
Zustimmung von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen.
Durch die Inanspruchnahme von Serviceleistungen von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen akzeptiert der
Fahrgast bzw. der Kunde die hier beschriebenen AGB!
Die AGB sind verfügbar im Internet und können selbstverständlich auch jederzeit im Fahrzeug eingesehen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen sind, soweit nicht anders zwischen dem Fahrgast / Kunden und
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen vereinbart wurde, freibleibend und unverbindlich.
Der Kunde / Fahrgast kann seinen Beförderungsauftrag mündlich, telefonisch, schriftlich, per Internetseiten-Formular
oder per Mail anfragen/erteilen.
Das Recht einer Nichtannahme des angefragten/erteilten Beförderungsauftrags ist Andreas Friedrich / AF-HARZReisen
unbenommen.
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen ist bemüht, auf der Grundlage der vom Fahrgast angefragten/erteilten
Beförderungsauftrags bei gegebenen Beförderungsvoraussetzungen zeitnah die Anfrage zu bestätigen bzw. einen
Vertrag abzuschließen.
Der Beförderungsvertrag kommt mit der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung durch
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen zustande. Die genannten Preise gelten für eine Abholadresse. Weitere Einstiege
müssen im Voraus durch den Fahrgast/Kunden mitgeteilt werden. Aufgrund dieser zusätzlichen Strecke/Zeit wird evtl.
ein Preisaufschlag erhoben. Gleiches gilt entsprechend auf Rückfahrten mit mehreren Ausstiegstellen.
Für Transferleistungen zu Flughäfen, Bussen oder anderen zeitgebundenen Transportmitteln oder Terminen sind
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen eventuelle Änderungen rechtzeitig mitzuteilen, um entsprechend darauf
reagieren zu können. Für Abholungen gilt Gleiches. Bei Abholungen sind außerdem Flug-, Zug- oder andere
Nummern der Verkehrsmittel und Ankunftszeiten mitzuteilen.
Die Abfahrtzeit liegt in jedem Fall endgültig in der Verantwortung des Kunden / Fahrgastes!
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen ist, um die Sicherheit innerhalb des Fahrzeugs sowie auch im Straßenverkehr
zu gewährleisten, berechtigt, Personen oder Gegenstände von einer Beförderung auszuschließen, wenn nach
Ermessen von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen oder eines von ihm beauftragten Subunternehmens oder des
Fahrers/Fahrerin eine Gefährdung von den Betreffenden ausgeht. Solche Umstände für einen
Beförderungsausschluss können z.B. darin bestehen, wenn Fahrgäste
- unter Drogeneinfluss stehen
- stark alkoholisiert sind
- gefährliche Gegenstände mitführen
- Gefahrgut transportieren möchten
- und/oder Gepäck eine Überladung des Fahrzeugs bewirken
§ 3 Inhalt der erbrachten Leistungen
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu. Der Inhaber Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen ist im Besitz der
nötigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die gewerbliche
Personenbeförderung behördlich zugelassen. Die eingesetzten Fahrer/innen sind im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnisse.
Die Leistung umfasst die Durchführung der Beförderung auf der Grundlage des im Vertrag vereinbarten Start- und
Zielorts. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die beförderten Personen oder Sachen den Zielort erreicht haben.
Die vereinbarte Leistung bei Mietwagenfahrten mit Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen umfasst nicht:
- die Beförderung von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten und/oder einer von diesen beauftragten
Aufsichtsperson.
- trotz des Bemühens, gewünschte Zeitvorgaben der jeweils betreffenden Fahrten zu gewährleisten, die Sicherung
einer strikten Einhaltung von Terminen, insbesondere dann nicht, wenn diese durch technische Umstände oder
äußere bzw. nicht vorhersehbare Einflüsse verursacht werden.
Folgekosten, welche durch die Nichteinhaltung von Terminen für die Fahrgäste/den Fahrgast entstehen, können
gegenüber Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen bzw. seinen Subunternehmern oder eingesetzten Fahrern nicht
geltend gemacht werden.
- die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, wenn
nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden.
- die Beaufsichtigung von Sachen und Gegenständen, die der Auftraggeber der Mietwagenleistung oder der Fahrgast
im Fahrgastraum des Mietwagen zurück lässt.
- die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Ein- und Aussteigen/Be- Entladen des Mietwagens.
- bei Grenzüberschreitendem Mietwagenverkehr die Information über geltende Regelungen, Devisen-, Pass-, Zolloder
Gesundheitsvorschriften sowie deren verpflichtende Einhaltung. Der Fahrgast ist verpflichtet, sich darüber im
Vorhinein selbst zu informieren.
§ 4 Leistungsänderung
Leistungsänderungen müssen zwingend nach Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Fahrtbeginn bei Andreas Friedrich /
AF-HARZ-Reisen angefragt und durch Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen zugestimmt werden.
§ 5 Fahrpreise und Zahlungen
Bei Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen wird grundsätzlich im Vorhinein, also vor Vertragsabschluss, ein fester
Fahrpreis vereinbart. Dieser ergibt sich aus den zu fahrenden Kilometern und der Fahrzeit, gestaffelt nach Anzahl der
Fahrgäste, Fahrtdauer, Tageszeit und Wochentag. Eventuelle Nebenkosten wie Parkgebühren, Maut- und
Fährgebühren oder andere, welche nicht im Voraus bekannt sind, sind vom Kunden/Fahrgast zu zahlen.
In Mietwagen, in denen ein geeichter Wegstreckenzähler eingebaut ist, wird nach Fahrtende anhand der Wegstrecke
und zuvor bekannter Kilometerpreise abgerechnet.
Zusätzliche entstandene Wartezeiten, welche vom Kunden / Fahrgast in Auftrag gegeben werden oder durch ihn
entstehen und nicht durch Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen, seine Subunternehmer oder Fahrer/innen verursacht
wurden, werden nach Wochentag und Tageszeit nachträglich je angefangene Stunde mit € 30,-/36,-/39,- bzw. bei
Kurzfahrten € 0,50/0,60/0,65 je angefangene Minute berechnet.
Unvorhergesehene Verspätungen bei z.B. Flug- oder Bahnabholung müssen sofort nach Bekanntwerden, spätestens
innerhalb 1 Stunde vor der vereinbarten Zeit an Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen mitgeteilt werden, ansonsten
kann von § 9 dieser AGB Gebrauch gemacht werden.
Sämtliche Mehrkosten die durch Leistungsänderungen des Kunden / Fahrgastes entstehen, werden zusätzlich
berechnet.
Vereinbarte Fahrpreise sind spätestens am Zielort / nach Fahrtende bar oder unbar per EC-Karte, Kreditkarte sofort /
unmittelbar fällig. Nur nach vorheriger Vereinbarung kann auf Rechnung / Sammelrechnung befördert werden,
Zahlung sofort / innerhalb 7 Tage!
Das Einlösen von „Gutscheinen für den Mietwagen-Fahrservice AF-HARZ-Reisen“ ist nur bis maximal 2 Gutscheine
pro Fahrt zulässig.
Bei Zahlungsverzug ist Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen berechtigt für die 2. Mahnung € 5,- zusätzlich zu
berechnen. Für jede weitere Mahnung € 10,-. Weitere Kosten in diesem Zusammenhang werden in voller Höhe
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen ist berechtigt, Kosten die ihm durch übermäßige Verunreinigungen,
Beschädigungen oder ähnlichem, welche durch den Kunden / Fahrgast verursacht wurden, in der Höhe und je nach
Abhängigkeit der Verunreinigung zu berechnen. Bei stärkeren Verunreinigungen wird ein entsprechender Dienstleister
beauftragt, dessen Kosten der Kunde / Fahrgast zu tragen hat.
§ 6 Tiere
Kleintiere wie Hunde oder Katzen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung im Mietwagen im hinteren Fahrgast- /
Gepäckbereich mitfahren. Andere Fahrgäste dürfen durch diese nicht gestört werden. Verunreinigungen /
Beschädigungen durch die Tiere werden dem Kunden / Fahrgast in Rechnung gestellt. Eine gültige Tierhaftpflicht-
Versicherung ist für das zu transportierende Tier auf Verlangen nachzuweisen. Für Beförderung in das Ausland ist der
Tierhalter / Fahrgast verspflichtet, die gültigen Bestimmungen einzuhalten. Tiere sind in jedem Fall in einem
geeigneten Behältnis zu befördern. Für Hunde gilt Maulkorbpflicht um den Fahrer bzw. andere Fahrgäste keiner
zusätzlichen Gefahr auszusetzen.
Für Tiere ist jeweils eine Fahrpreispauschale unabhängig ihrer Größe von € 5,- zu zahlen.
§ 7 Leistungserbringung / Vertretung
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Er kann für die
Beförderung, auch zukünftig, zum Einsatz kommende Mitarbeiter sowie andere Fahrdienstunternehmen oder
Subunternehmer beauftragen und einsetzen.
§ 8 Rücktritt / Kündigung durch Kunde / Fahrgast
Der Kunde / Fahrgast kann jederzeit vor Fahrtantritt von einem bestehenden Beförderungsvertrag lt. § 2 dieser AGB
zurücktreten.
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen ist in diesem Fall berechtigt, folgende Storno-Kosten in Rechnung zu stellen:
- bis 7 Tage vor vereinbarter Bereitstellung  10% der vereinbarten Rechnungssumme
- 7 Tage – 4 Tage vor vereinbarter Bereitstellung  30% der vereinbarten Rechnungssumme
- 3 Tage bis 1 Tag vor vereinbarter Bereitstellung  50% der vereinbarten Rechnungssumme
- 24 Stunden – 2 Stunden vor vereinbarter Bereitstellung  70% der vereinbarten Rechnungssumme
- weniger als 2 Stunden oder bei Nichtantritt / -erscheinen vor der vereinbarten Bereitstellung  100% der
vereinbarten Rechnungssumme
Eine Entschädigung entfällt, sollte der Rücktritt auf Leistungsänderungen dieser AGB zurückführen, die dem Kunden /
Fahrgast erheblich und unzumutbar sind.
Zusätzliche Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (z. Bsp. Corona-Virus)
Der Kunde / Fahrgast und Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen sind sich darüber einig, dass die vereinbarten Beförderungsleistungen
stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen
Vorgaben und aktuellen Auflagen erbracht werden.
Kunde / Fahrgast und Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung
ein kostenloses Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder unzumutbarer Leistungsänderungen aufgrund
behördlicher Auflagen zur Durchführung der Beförderung ausgeschlossen ist.
Der Kunde / Fahrgast erklärt sich damit einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und -beschränkungen
von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und alle Fahrgäste
anzuweisen, im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen bzw.
den Fahrer oder Subunternehmer unverzüglich darüber zu unterrichten.
Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen vereinbart,
dass die Beförderung der vertraglich vereinbarten maximalen Personenanzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt
die zugelassene Anzahl an Fahrgästen des eingesetzten Fahrzeugs) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach
denen für die Mietwagenfahrt geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.
Der Kunde / Fahrgast kann jederzeit nach Fahrtantritt unbeschadet weiterer Ansprüche kündigen, wenn Änderungen
der Leistung unumgänglich sind, die dem Kunden / Fahrgast erheblich erscheinen oder unzumutbar sind. Entstehen
bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt infolge einer Weiterbeförderung Mehrkosten sind diese vom Kunden /
Fahrgast zu tragen. Ansprüche des Kunden / Fahrgastes sind ausgeschlossen, wenn Andreas Friedrich / AF-HARZReisen
Leistungsänderungen nicht zu vertreten hat. Kündigt der Kunde / Fahrgast einen Vertrag, steht Andreas Friedrich
/ AF-HARZ-Reisen eine entsprechende Vergütung für die bereits erbrachte und nach Vertrag noch zu erbringenden
Leistungen zu.
§ 9 Rücktritt / Kündigung durch Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen kann vor Fahrtantritt vom Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn
außergewöhnliche Umstände, die Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen nicht zu vertreten hat, eine
Leistungserbringung unmöglich macht. Seitens Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen werden jedoch rechtzeitig nach
Bekanntwerden mögliche Schritte eingeleitet, um den Kunden / Fahrgast rechtzeitig über die nicht mögliche
Durchführung der Fahrt zu informieren. Ist der Kunde / Fahrgast nicht erreichbar geht dies nicht zu Lasten von
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen. Auch eine kurzfristig eintretende Arbeitsunfähigkeit des Inhabers des
Unternehmens sowie dessen eingesetzter Fahrer bzw. Subunternehmer ist als außergewöhnlicher Umstand für ein
Zurücktreten vom Vertrag zu werten. Der Kunde / Fahrgast kann in solchen Fällen bei Andreas Friedrich / AF-HARZReisen
keine Folgekosten geltend machen.
Bekannte Erkrankungen die eine Fahrt beeinflussen könnten, sind Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen vor
Vertragsabschluss mitzuteilen. Wegen möglicherweise bekannten oder kurzfristig auftretenden gesundheitlichen
Komplikationen des Kunden / Fahrgastes (z. Bsp. Diabetes oder sonstiges), gegen die keine rechtzeitig
entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können, ist der Fahrer bzw. Beauftragte von Andreas Friedrich / AFHARZ-
Reisen zur Personenbeförderung von möglichen Schadenersatzansprüchen freizustellen.
Für im Voraus bekannte gesundheitliche Probleme sind Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen evtl. Namen und eine
telefonische Erreichbarkeit eines betreuenden Angehörigen, Kontakt zum Hausarzt oder Name, KV-Nummer und
Kontakt zur KK mitzuteilen.
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen kann einen Vertrag nach § 2 dieser AGB nach Fahrtantritt kündigen, wenn die
Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder durch Kunde / Fahrgast erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Infolge einer Kündigung nach Fahrtantritt (aufgrund höherer Gewalt) ist Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen auf
Wunsch des Kunden /Fahrgast verpflichtet diesen zurück zu befördern. Entstehende Mehrkosten sind vom Kunden
/Fahrgast zu tragen.
Kündigt Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen einen Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits
erbrachte und nach Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, wenn diese für den Kunde / Fahrgast trotz
Kündigung noch von Interesse sind.
§ 10 Haftung
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen haftet gegenüber dem Kunden / Fahrgast auf Schadenersatz nur, gleich aus
welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragsinhalte. Die Haftung ist in dem Fall auf höchstens das 2-fache der vereinbarten Leistung beschränkt.
Beschwerden oder Mängel an der Beförderung sind vom Kunden / Fahrgast SOFORT und direkt nach Beendigung,
spätestens aber innerhalb 1 Werktag schriftlich bei Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen anzumelden.
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt sowie von ihm nicht
zu vertretender Umstände wie z. Bsp. Streik oder Arbeitsniederlegung, Naturkatastrophen, Unfälle, Staus oder
unvorhersehbare technische Mängel usw. die eine Beförderung unmöglich machen. Verspätungen oder Zwischenfälle
die der Kunde / Fahrgast zu verantworten hat, sind ebenfalls von einer Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Gepäckbeförderung / Kleintransporte
Je Kunde / Fahrgast ist 1 Gepäckstück bis 20 Kg inbegriffen. Weitere Gepäckstücke werden zusätzlich berechnet und
ggf. im Anhänger gegen Aufpreis befördert.
Für Schäden die durch den Kunden / Fahrgast oder Mitreisenden verursacht und zu vertreten sind, haftet der Kunde /
Fahrgast selbst.
Beim Transport von Fahrrädern sind lose Teile zwingend zu entfernen damit es nicht zur Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer kommen kann. Zu befördernde Fahrräder, insbesondere hochwertige E-Bikes sind nicht extra
durch Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen versichert.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunde / Fahrgast und Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Der Kunde / Fahrgast kann Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen nur an dessen Sitz verklagen.
Mietwagen-Fahrservice
AF-HARZ-REISEN
Inh. Andreas Friedrich
Hohe Straße 30
37520 Osterode am Harz
Tel.: +49 (0) 5522 7690246
info@af-harz-reisen.de
http://www.af-harz-reisen.de
UST-ID: DE 320522419
Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen verpflichtend würde, informiert Andreas Friedrich /
„AF-HARZ-Reisen“ den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen weist für alle Reiseverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Stand: 25.02.2023