Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt eines zwischen dem Kunden, also Ihnen und uns, Andreas Friedrich /
„AF-HARZ-REISEN“ als dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss eines Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Buchenden
1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Vermittler, oder direkt bei Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“, telefonisch, online etc. gilt:
Grundlage für Angebote des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ sind die aktuell gültigen Reisebeschreibungen und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Andreas
Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ vor, an das er für die Dauer von 8 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Andreas
Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ bzgl. des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb
der Bindungsfrist Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung auf den Reisepreis erklärt.
Die von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, Nr. 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen Reisendem und Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ ausdrücklich vereinbart ist.
Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter Andreas Friedrich „AF-HARZ-REISEN“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Andreas Friedrich /
„AF-HARZ-REISEN“ Ihnen/dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln; somit wird dem Reisenden
ermöglicht, die Reisebestätigung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, etwa auf Papier oder per Email.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, wenn der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit
beider vertragsschließenden Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Für den Vertragsschluss bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet-App, Telemedien) gilt Folgendes:
Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, unterrichtet er den Reisenden hierüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes.
Mit Betätigung des Buttons der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Reisende dem
Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Dem Reisenden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen des Pauschalreisevertrages.
Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ beim Reisenden zustande, die auf einem dauerhaften
Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder einer vergleichbaren Formulierung durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch
keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der
Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum
Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4. Der Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete
Kurznachrichten SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als Verbraucher
geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht kein Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9, Satz 2 iVm § 320 BGB).
2. Zahlung
2.1. Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen,
wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher
und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird in der Regel 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise wie gebucht durchgeführt wird und nicht mehr
aus dem in Ziffer 6.1. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und oder die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1. bis 5.6. zu belasten.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ ist verpflichtet, dem Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften
Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des
Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber Andreas Friedrich /
„AF-HARZ-REISEN“ reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen (sofern ihm eine solche angeboten wurde) oder
unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ für die
Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu
erstatten.
4. Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach
Vertragsschluss erfolgten
Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Die hierauf
beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig
erhöht. Unterrichtet der Reiseveranstalter den Reisenden durch Email, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die
Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
4.2. Übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen
Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von
Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ bestimmten angemessenen Frist annimmt oder vom Reisevertrag zurücktritt entsprechend den Regelungen in § 651g BGB.
4.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt,
ist der Mehrbetrag von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“zu erstatten. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich
entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten / Ersatzreisender / Änderungswünsche des Reisenden
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“
zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt NICHT diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt
auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Andreas Friedrich /
„AF-HARZ-REISEN“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen,
was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Reisenden durch Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zu
begründen. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ und des zu erwartenden
Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit nachfolgender
Stornostaffel berechnet:
bei Busreisen
ab Buchungstag bis einschließlich 45. Tag: 10% des Reisepreises
ab 44. Tag bis einschließlich 23 Tag: 25% des Reisepreises
ab 22. Tag bis einschließlich 10. Tag: 40 des Reisepreises
ab 09. Tag bis einschließlich 03. Tag: 65% des Reisepreises
ab 02. Tag: 80% des Reisepreises.
5.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Falle der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zustehende angemessene Entschädigung sei
wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem
Fall ist Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Vertragsbestimmungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Falle
rechtzeitig, wenn sie Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ keine, eine unzureichende oder
falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Falle ist die Umbuchung kostenlos. Wird auf Wunsch des Reisenden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann dAndreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ ein Umbuchungsentgelt erheben, in der Regel 30,00 € pro Reisendem. Solche Umbuchungen sind nur
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche des Reisenden ab dem 44. Tag vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffern 5.1. bis 5.6. zu den dortigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem
Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der
Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch ihn nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ beruht. Kündigt Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Mitwirkungspflichten der Reisenden
8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ in Folge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend
machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ vor Ort bzw. an Bord eines
Kreuzfahrtschiffes / einer Fähre zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ vor Ort bzw. an Bord des
Kreuzfahrtschiffes / der Fähre nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse von
Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters von Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort
bzw. an Bord des Kreuzfahrtschiffes / der Fähre wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Der Vertreter des Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er
Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter Andreas
Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.
8.3. Reiseunterlagen
Der Reisende hat Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen
Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ mitgeteilten Frist erhält.
9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des ReiseveranstaltersAndreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des
Reiseveranstalters Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Andreas
Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Reiseveranstalters ursächlich war.
9.3. Ansprüche nach den § 651i Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften
Datenträger wird empfohlen.
9.4. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“
verpflichtend würde, informiert Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ weist für alle
Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
10.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies
gilt nicht, wenn Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
10.3. Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Andreas Friedrich / „AF-HARZ-REISEN“ eigene Pflichten verletzt hat.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die
vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
Reiseveranstalter:
AF-HARZ-REISEN
Inh. Andreas Friedrich
Hohe Straße 30
37520 Osterode am Harz
Tel.: +49 (0) 5522 7690246
Telefax:
info@af-harz-reisen.de
http://www.af-harz-reisen.de
UST-ID: DE 320522419
Insolvenzversicherer:
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Stand: 01.01.2022