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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Andreas Friedrich „AF-HARZ-Reisen“ trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 

Zudem verfügt die Firma Andreas Friedrich „AF-HARZ-Reisen“ über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Andreas Friedrich „AF-HARZ Reisen“ hat eine Insolvenzabsicherung mit der

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abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Andreas Friedrich „AF-HARZ-Reisen“ verweigert werden.

Fahrten, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und günstiger als € 75,- sind, sind befreit von der Ausgabe eines Sicherungsscheins.

 

 Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 

 

 

Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB:

 

Mit unseren Reiseausschreibungen, unseren allgemeinen Informationen und unseren Reisebedingungen erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Pauschalreisevertrages, und zwar:

 

- über Bestimmungsort(e) und Anzahl der Übernachtungen pro Bestimmungsort / Reiseroute

- über Transportmittel (Merkmale und Klasse)

- das Reisedatum und ungefähre Uhrzeiten der Hin- und Rückreise (Tagfahrten)

- die Unterkunft (Hauptunterkünfte namentlich, Lage und Merkmale)

- über evtl. Mahlzeiten

- über Besichtigungen, Ausflüge und Eintritte, die im Reisepreis inklusive sind

- über die Sprache der zu erbringenden Leistungen

- den Namen und die Kontaktdaten des Reiseveranstalters

- den Reisepreis und sonstige Kosten, für die der Reisende ggfs. aufkommen muss

- die Zahlungsmodalitäten

- die Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise und den spätesten Zeitpunkt einer möglichen Absage durch den Reiseveranstalter

- die Einreisebestimmungen des Bestimmungslandes

- die Stornobedingungen für den Reisenden

- den Hinweis zum möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Erstinformation (seit 23.02.2018 gesetzlich vorgeschrieben).

 

Die Reisen von Andreas Friedrich / AF-HARZ-Reisen sind für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Der Bus hat zwar angenehm begehbare Stufen am vorderen Einstieg aber an den Ausflugszielen kann ich nicht immer volle Barrierefreiheit garantieren. Ihr klappbarer Rollator muss bei Buchung angemeldet und die Mitnahme muss von uns vorher bestätigt und genehmigt werden. Für genaue Klärungen stimmen Sie sich bitte mit uns ab.